ALLGEMEINE GESCHÄFSBEDINGUNGEN

§1 Vertragspartner; Geltungsbereich

(1) Vertragspartner ist die Tanzschule Tanzhaus Friedrichstadt Dorit Gärtner und Falk Schönfelder GbR - Gasanstaltstraße 10, 01237 Dresden (nachfolgend: Tanzhaus).

(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) gelten für alle zwischen den Teilnehmern/Teilnehmerinnen (nachfolgend: Teilnehmer) und dem Tanzhaus geschlossenen Verträge, soweit nichts anderes vereinbart wird.

(3) Mit Betreten unserer Räume und Kursorte sowie mit Unterzeichnung eines Anmeldeformulars in schriftlicher oder elektronischer Form (Internet) werden diese AGB ausdrücklich zur Kenntnis genommen und bindend anerkannt.


§2 Anmeldung und Vertragsschluss

(1) Die Abgabe einer Anmeldung ist verbindlich. Der Vertrag über den Tanzunterricht kommt erst durch die Annahme der Anmeldung durch das Tanzhaus zustande. Anmeldungen via Internet sind ohne Unterschrift gültig.

(2) Durch die Anmeldung zu einem Kurs verpflichtet sich der Teilnehmer zur Zahlung der gesamten Kursgebühr. Das gilt auch, wenn nicht alle Unterrichtsstunden in Anspruch genommen werden.

(3) Bei Anmeldung von Personenmehrheiten schuldet der anmeldende Teilnehmer die gesamte Vergütung.

(4) Die Anmeldung von Minderjährigen bedarf der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.

(5) Bei Anmeldung von einzelnen Teilnehmern für Paartanzkurse versucht das Tanzhaus, einen geeigneten Tanzpartner zu vermitteln. Die Zuordnung eines Tanzpartners wird jedoch nicht garantiert.


§3 Tanzunterricht

(1) Das Tanzhaus behält sich vor, Kurse auf Grund zu geringer Teilnehmerzahlen abzusagen oder einen Wechsel des Tanzlehrers/ der Tanzlehrerin oder des Trainers/ der Trainerin vorzunehmen.

(2) Das Tanzhaus ist bei der Gestaltung des Unterrichts in tänzerischer, künstlerischer Hinsicht frei.

(3) Die Weitergabe der in den Tanzkursen erlernten Schritte und Folgen ist ausdrücklich nicht gestattet. Dies gilt auch für die Weitergabe an Kursteilnehmer aus niedrigeren, anderen oder höheren Kursstufen. Die Tanzschule behält sich Regressansprüche vor.

(4) Ein Nachholen versäumter Unterrichtseinheiten in anderen als den gebuchten Tanzkursen ist lediglich nach Rücksprache mit dem Tanzhaus möglich.


§4 Vergütung

(1) Sämtliche Vergütungen verstehen sich als Endpreise, die die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten.

(2) Die Nichtteilnahme am Tanzunterricht oder der Abbruch eines Kurses befreit nicht von der Vergütungspflicht, bzw. begründet keinen Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühren.

(3) Kurs-Honorare sind bis fünf Werktage vor Kursbeginn per überweisung zu zahlen.

(4) Ein Rücktritt von der Buchung eines Kurses ist bis spätestens 10 Tage vor Kursbeginn in schriftlicher Form möglich. Bei einer Stornierung zu einem späteren Zeitpunkt ist die volle Kursgebühr zu entrichten. Eine Rückzahlung erfolgt nicht.

(5) Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Teilnehmer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind oder durch das Tanzhaus anerkannt wurden. Der Teilnehmer kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit die Ansprüche auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

(6) Gasttänzer können nach Rücksprache mit dem Tanzhaus eine Ermäßigung erhalten, wenn bereits ein Kurs dieser Kursstufe im Tanzhaus absolviert wurde.


§5 Haftung

(1) Der Aufenthalt in den Räumen des Tanzhauses und vom Tanzhaus angemieteten Räumen geschieht auf eigene Gefahr.

(2) Für Personen- oder Sachschäden, die nicht von der Tanzschule oder deren Mitarbeitern verursacht werden, ist jede Haftung ausgeschlossen. Des Weiteren ist Haftung auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz beschränkt.

(3) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet das Tanzhaus nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser Schaden einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Teilnehmers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(4) Die Einschränkungen der Abs. 1 bis 3 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Tanzhauses, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.


§6 Datenschutz

Der Kunde erklärt sich bereit, dass die Kundendaten in der tanzschuleigenen EDV gespeichert werden. Die Daten sind vor dem Zugriff nicht berechtigter Personen geschützt und sind nur gesondert berechtigtem Tanzschulpersonal zugängig. Die Daten unterliegen dem Datenschutz und werden nicht an Dritte weitergegeben. Der Kunde hat die Möglichkeit, sich die AGBs mitzunehmen und sich auf Wunsch eine Kopie des Vertrages aushändigen zu lassen.


§7 Film- und Fotoaufnahmen

In der Tanzschule werden in einigen Fällen Film- und Fotoaufnahmen zu Werbezwecken getätigt. Hiermit gestattet der Teilnehmer, dass getätigte Aufnahmen später in der öffentlichkeit ohne Namensnennung verwertet werden dürfen. Andernfalls muss der Teilnehmer die Information an den Fotografen/das Filmteam mitteilen. Geschieht dies nicht, gehen wir davon aus, dass die Verwertung honorarfrei gestattet wird und die Film- und Fotorechte in den Besitz der Tanzschule übergehen.


§8 Änderung dieser AGB

(1) Das Tanzhaus behält sich vor, die AGB für Teilnehmer der Hobby- und Clubgruppen zu ändern. über die änderung wird das Tanzhaus den Teilnehmer spätestens vier Wochen vor Inkrafttreten informieren.

(2) Widerspricht der Teilnehmer der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von vier Wochen nach Empfang der Information über die änderung, gelten die geänderten AGB als angenommen. Das Tanzhaus wird auf die Bedeutung dieser Frist gesondert hinweisen.


§9 Sonstiges

(1) Das Betreten unserer Tanzsäle ist nur mit sauberen Schuhen gestattet. Bitte bringen Sie sich Schuhe zum Wechseln mit.

(2) Für Garderobe und sonstige mitgeführte Gegenstände übernehmen wir keine Haftung.


§10 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen dieser AGB oder Erklärungen nach diesen AGB gegenüber dem Vertragspartner bedürfen der Textform. Kündigungen bedürfen stets der Schriftform.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit dieses Vertrages im Übrigen unberührt.

(3) Sofern der Auftraggeber Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, Dresden als Gerichtsstand vereinbart.